In der Probezeit ist es wichtig, dass man sich keine Verstöße gegen die STVO erlaubt.
Schnell droht ein Aufbauseminar, das vom Straßenverkehrsamt bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung innerhalb der zweijährigen Probezeit verhängt wird.
A-Verstöße | B-Verstöße |
Betrunkenes Fahren | Fehlerhafte Ladungssicherung |
Zu dichtes Auffahren/drängeln (Nötigung) | Zu geringes Reifenprofil |
Überholverbot missachtet | Parkverbot missachtet |
Rote Ampel überfahren | Handy am Steuer |
Fahranfänger verfügen häufig noch nicht über so viel Erfahrung die Personen, die seit vielen Jahren im Straßenverkehr unterwegs sind. Daher soll die Probezeit die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern und zum umsichtigeren Fahren führen. Begeht man in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird man zum Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) gebeten, welches innerhalb einer gewissen Frist zu besuchen ist. Außerdem verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre.
Sollten in dieser verlängerten Probezeit wieder ein A- oder zwei B-Delikte auffallen, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Gleichzeitig wird einem die (freiwillige) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt. Bei einem dritten Vorfall dieser Art verliert man seinen Führerschein. Bedenke: Bei jungen Fahrern gilt die Null-Promille-Grenze – bis zum 21. Geburtstag darf kein bisschen Alkohol konsumiert werden.
Bei dir wurde ein Aufbauseminar angeordnet? Bei uns werden die Kurse von speziell geschulten Fahrlehrern unterrichtet – melde dich einfach bei uns! Die Kursgebühr beträgt 400,00€ inkl. MwSt. und ist vor Kursbeginn zu entrichten.