Wir bilden die folgenden Führerscheinklassen aus. So bist du bei uns in besten Händen und kannst auch bei uns vorbeischauen, wenn du in Zukunft weitere Fahrerlaubnisklassen erwerben möchtest!
Der Autoführerschein
Klasse B
Auch bekannt als “Lappen”: Der klassische Autoführerschein. Mit dieser Klasse dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5t geführt werden – ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A.
Das Fahrzeug darf höchstens acht Sitzplätze zzgl. Fahrer besitzen.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 mit begleitetem Fahren.
Bedingungen für Anhänger:
Zul. Gesamtmasse des Anhängers max. 750kg,
Zul. Gesamtmasse des Gespanns max. 3,5t.
Beinhaltet: Klassen AM und L.
Klasse BE
Mit der Klasse BE kannst du zusätzlich einen Anhänger mitführen, dessen Gesamtmasse höher als 750kg ist. Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns darf hiermit auch über 3,5t liegen. Der Anhänger darf eine maximale zulässige Gesamtmasse von 3,5t haben.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 mit begleitetem Fahren.
Lastkraftwagen
Klasse C1/C1E
Die Klassen C1/C1E erlauben das Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5t und 7,5t. Es dürfen maximal neun Sitzplätze vorhanden sein. Mit der E-Erweiterung dürfen auch schwere Anhänger mitgeführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre.
Bedingungen für Anhänger:
Zul. Gesamtmasse des Anhängers höchstens 750kg.
Klasse C1E ermöglicht schwere Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von höchstens 12t.
Beinhaltet:
C1E beinhaltet BE und D1E, falls der Führerscheininhaber die Klasse D1 besitzt. Die D-Klassen sind für Busfahrer relevant.
Klasse C/CE
Die unbeschränkte LKW-Klasse für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t. Es dürfen maximal neun Sitzplätze vorhanden sein. Mit der Erweiterung CE können auch schwere Anhänger mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre.
Bedingungen für Anhänger:
Zul. Gesamtmasse des Anhängers max. 750kg.
Klasse CE ermöglicht auch schwerere Anhänger.
Beinhaltet:
Klasse C1.
CE beinhaltet BE, C1E, T und D1E, falls der Inhaber eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 besitzt. CE beinhaltet weiterhin DE, falls der Inhaber die Klasse D besitzt. Die D-Klassen sind für Busfahrer relevant.
Land- und Forstwirtschaft
Klasse L
Hiermit können Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h geführt werden. Zusätzlich können selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und ähnliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden, sofern diese Fahrzeuge für die Landwirtschaft vorgesehen sind.
Mindestalter: 16 Jahre.
Bedingungen für Anhänger:
Anhänger dürfen geführt werden, falls 25 km/h nicht überschritten werden.
Klasse T
Mit der Klasse T kannst du Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren, sofern diese Fahrzeuge für die Landwirtschaft vorgesehen sind. Es können Anhänger mitgeführt werden.
Mindestalter: 16 Jahre bei einer durch die Bauart limitierten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h – 18 Jahre im Falle von 60 km/h.
Beinhaltet: Klassen AM und L.